Seit 2004 hat der Staat das Sterbegeld gestrichen.

Deshalb wird die Bestattungsvorsorge noch wichtiger!

Bestattungsvorsorge ist gedacht für Menschen, die

  • ihre Bestattung nach eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt wissen wollen
  • ihrem Ehepartner, ihren Angehörigen oder Kindern Entscheidungen und finanzielle Belastungen abnehmen wollen
  • ihre Vorsorge als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter sehen und durchgeführt wissen wollen
  • keine Angehörigen haben, die sich um alles kümmern könnten

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung festgelegt werden. Sie bietet die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden. Der Umfang dieser Vorsorgeregelung richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Zur Finanzierung der späteren Bestattung empfehlen wir ein Sperrkonto oder eine Sterbegeldversicherung.

Einmaleinzahlung auf ein Sperrkonto
Wir eröffnen für Sie bei der Bank ein Sperrkonto. Dieses Konto wird zweckgebunden für die Bestattung gesperrt, das Geld ist sicher angelegt und nur für die spätere Bestattung verfügbar.

Sterbegeldversicherung
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist bis zum 85. Lebensjahr möglich, und das generell ohne Gesundheitsprüfung.

Auch bei einer Sterbegeldversicherung ist Ihr Geld sicher angelegt und nur für die spätere Bestattung verfügbar.

Sperrkonten und Sterbegeldversicherungen für Bestattungsvorsorgeverträge können und dürfen nach derzeitiger Rechtsprechung vom Sozialamt nicht aufgelöst werden.